Gebührenordnung

Unterrichtspreise (ab 1. September 2022)

Wochenstunden zu 30 Minuten

für Schülerinnen und Schüler der Weingartenschule (WGS)
€ 19,50/UE (€ 58,50/Monat)

für Schülerinnen und Schüler bis 21 Jahre, Auszubildende und Studenten bis 25 Jahren
€ 21,67/UE (€ 65,01/Monat)

für Erwachsene
€ 24,07/UE (€ 72,21/Monat)

Wochenstunden zu 45 Minuten

für Schülerinnen und Schüler der Weingartenschule (WGS)
€ 29,25/UE (€ 87,75/Monat)

Für Schülerinnen und Schüler bis 21 Jahren, Auszubildende und Studenten bis 25 Jahren
€ 32,50/UE (€ 97,50/Monat)

für Erwachsene
€ 36,10/UE (€ 108,30/Monat)

Wochenstunden zu 60 Minuten

für Schülerinnen und Schüler der Weingartenschule (WGS)
€ 39,00/UE (€ 117,00/Monat)

für Schülerinnen und Schüler bis 21 Jahre, Auszubildende und Studenten bis 25 Jahren
€ 43,34/UE (€ 130,02/Monat)

für Erwachsene
€ 48,14/UE (€ 144,42/Monat)


Sondertarif für 30 Minuten Blockflöte pro Woche: 53,40 € / Monat.


Das Unterrichtsangebot „Keyboard“ ist zum ermäßigten Gruppentarif möglich:
45 Min. UE zu € 40,20/Schüler/Monat
Gruppenunterricht im gleichen Fach kann ermäßigt werden. Dieses Angebot gilt auch für „Gruppenunterricht von Anfang an”. Hierzu führen wir eine Interessentenliste.


Die Monatsrate ist eine monatliche Abschlagszahlung auf der Basis einer angenommenen durchschnittlichen Jahresgesamtstundenzahl von 36 Unterrichtseinheiten. Eine Monatsrate entspricht drei Unterrichtseinheiten.


Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, zahlbar im Voraus in monatlichen Abschlagsraten. Die Gebühren werden per Monatsrate im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Anmeldung werden die Gebühren des Anmeldemonats sowie des folgenden Monats im Voraus eingezogen.

Der Unterricht wird stundengenau erfasst und abgerechnet. Die Kunden bezahlen nur den Unterricht, den sie wahrgenommen haben oder der angeboten, aber aus einem von der Musikschule nicht zu vertretenden Grund vom Kunden nicht wahrgenommen wurde. Am Ende des Schuljahres erfolgt eine individuelle Nachberechnung, die je nach tatsächlich stattgefundenen oder bereitgestellten Unterrichtsstunden zu einer Nachbelastung oder einer Rückerstattung führen kann. Das Rechnungsjahr ist analog zum Schuljahr vom 1. August bis 31. Juli eines Jahres, die stunden­genaue Verrechnung erfolgt im Juli.

Die Probezeit beginnt mit der ersten vereinbarten Unterrichtsstunde nach Anmeldung. Nach Vertragsbeginn können die Kunden zwischen zwei Kündigungszeitpunkten wählen: zum Ende der dritten oder zum Ende der sechsten Unterrichtseinheit. Gebührenpflichtig sind entsprechend drei bzw. sechs Unterrichtsstunden, auch wenn weniger in Anspruch genommen wurden.

Während der „Schnupperphase” können je nach Verfügbarkeit Leihinstrumente kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sollte ein Instrument aus unserem Musikschulbestand nicht verfügbar sein, stehen Ihnen unsere Lehrkräfte bei Fragen rund ums Thema Instrument selbstverständlich gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Leihinstrument der zahlreichen Instrumentenverleiher.

Kündigungen können vom Kunden und der Musikschule ausgesprochen werden und bedürfen der Schriftform. Sie sind zum 31. Januar und 31. Juli möglich und müssen der Musikschulleitung bzw. dem Kunden spätestens sechs Wochen vorher zugegangen sein. Abmeldungen bei Lehrkräften sind nicht möglich.

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